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Immobilienrecht

Peter Steen

Rechtsanwalt und Notar außer Dienst (a.D.)
Peter Steen

Rechtsanwalt und Notar außer Dienst (a.D.) Peter Steen

Sowohl im Vorfeld des Abschlusses von Grundstückskauf- oder -überlassungsverträgen als auch im Rahmen von Auseinandersetzungen über den Inhalt bereits geschlossener Verträge über Immobilien bedarf es häufig rechtsanwaltlicher Beratung und Interessenvertretung, die der mit der Beurkundung des konkreten Vertrages beauftragte Notar aufgrund der ihm vom Gesetz auferlegten Unparteilichkeit nicht leisten darf.

Es ist dann erforderlich, dass der Rechtsanwalt als Vertreter der Interessen seines Mandanten Gestaltungsvorschläge in die Verhandlungen über Grundstücksverträge einbringt oder aber im Falle von Streitigkeiten über den Inhalt bereits geschlossener Verträge die Ansprüche des Mandanten vor Gericht durchsetzt oder gegnerische Ansprüche abwehrt.

Obwohl Verträge über den Verkauf von Gebrauchtimmobilien üblicherweise den Ausschluss von Sachmängelhaftungsansprüchen des Erwerbers beinhalten, entsteht in einer Vielzahl von Fällen Streit über eine evtl. Haftung der Verkäuferseite für Mängel des Kaufobjektes.

Insbesondere in diesem Bereich ist eine fachlich kompetente Beratung und Vertretung Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und die Vermeidung erheblicher Verfahrenskosten, die sich im Falle eines Gerichtsverfahrens häufig aus der Einholung von Sachverständigengutachten ergeben.

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